Aus aktuellem Anlass wird Dr. Rainer Utz die neueste Rechtsprechung hinsichtlich der Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst, also denjenigen Werken, die das tagtägliche Schaffen eines (Medien-)Designers betreffen, erläutern. Hier hat sich seit ca. einem Jahr eine Kehrtwende in der Rechtsprechung hin zu einer grundsätzlichen Öffnung des Urheberrechts auch für derartige Werke ergeben. Herr Utz wird in seinem Vortrag auf Hintergründe dieser Entwicklung eingehen und deren besondere Relevanz für Designarbeiten im Hochschulkontext wie auch für Auftragsarbeiten vorstellen.

Dr. Rainer Utz ist Spezialist für Medienrecht und beschäftigt sich bei der Biberacher Kanzlei RSW Rechtsanwälte mit spezifischen Fragen in den Bereichen Marken- und Kennzeichenrecht, Patente und Gebrauchsmuster, Urheber- und Designrecht sowie IT- und Internetrecht. Als Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule ist er seit vielen Jahren im Studiengang Mediendesign tätig.